Das neue Assistenzhundegesetz

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Das neue Assistenzhundegesetz zum 01.03.2023

Zum 01.03.2023 ist es soweit. Die Rechtsverordnung zum neuen Teilhabestärkungsgesetz Bereich Assistenzhunde wird rechtskräftig. Was bedeutet das für uns? Was ändert sich?

Durch die neue Rechtsverordnung darf kein Hund vor dem 15. Lebensmonat mehr die Assistenzhunde Ausbildung beginnen (ausgenommen Warnhunde). Bislang konnte die Ausbildung bereits ab der 8. Woche beginnen. Aber genau die Zeit des Heranwachsens ist enorm wichtig, um den geforderten Eignungstest mit 15 Monaten zu bestehen und das Talent Eures pfotigen Partners zu fördern.

Daher bereiten wir Euch von Anfang an auf diesen Test vor, durch die richtige Auswahl des Welpen, Grundtraining und Sozialisation, helfen durch Welpenzeit und Pubertät, damit die Spezialausbildung beginnen kann. Die Spezialausbildung umfasst dann noch 60 Stunden und Ihr seid Prüfungsbereit.

Preciousdogs hat aufgrund der neuen Verordnung sein Team erweitert und auch wir sind nun Ausbildungszentrum. Unser Team besteht aus Hundetrainern, Fachtrainer für Assistenzhunde, Physiotherapeuten für Hunde, Ernährungsberater, Azubis und vielem mehr, sodass die Ausbildung in einer Hand bleiben kann

Wir sind Spezialist auf dem Gebiet der Psychosozialen Hunde, wie PTBS, Autismus, Depression, Dissoziativen Störungen, sowie Warnhunde.

Lasst Euch beraten!
Euer Team von Preciousdogs

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Über Uns

Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Förderung der Ausbildung von Assistenz- Therapie- und Schulhunden für schwere psychische Erkrankungen, wie PTBS, schwere Depression, Autismus und Dissoziationsstörungen, sowie Warnhunde für Diabetes und Epilepsiepatienten.

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